Wahlarztsystem

Wir behandeln Sie in unserer Praxis als Privatpatienten.
Als in Österreich gesetzlich Versicherte profitieren Sie dabei vom Wahlarztsystem.

Honorarnote

Im Wahlarztsystem werden Honorare direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet.
Die Honorarnote kann anschließend bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden, die im Regelfall einen Anteil der Kosten erstattet. Ausgenommen hiervon sind rein kosmetische Leistungen. Gerne übernehmen wir für Sie den Schriftverkehr.

Vergütung durch gesetzliche und private Krankenkassen

Es erfolgt die Rückvergütung in Höhe von 80% des Kassenhonorars (nicht des bezahlten Wahlarzthonorars). Je nach Krankenkasse und je nach erbrachter Leistung ist die Ersatzleistung unterschiedlich hoch:
Einige Zusatzversicherungen übernehmen das gesamte Wahlarzthonorar, manche nur einen bestimmten Prozentsatz – erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung.

Jeder Patient hat das Recht, eine detaillierte Aufstellung der Ersatzleistung bei der Krankenkasse zu verlangen.

Rezepte und Überweisungen

Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken in der Regel wie Kassenrezepte behandelt. Laborkosten werden, so sie dem Leistungskatalog der Krankenkassen entsprechen, zur Gänze übernommen.